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Zehn Fragen und Antworten für den kommunalen Bereich
(Vorabdruck aus der NIEDERSÄCHSISCHEN GEMEINDE 01/2012)
Von Thorsten Bullerdiek und Oliver Kamlage*
Immer häufiger beobachten wir Menschen, die vorzugweise in Cafes, Gaststätten oder Diskotheken an merkwürdigen Stiften, die zum Teil wie Kugelschreiber aussehen, ziehen. Die als „Elektronische Zigarette“, „E-Zigarette“, „Dampferzeuger“ oder „Dampfer“, bezeichneten Produkte erfreuen sich – wie andere neuartige Wellness- oder Lifestyleprodukte auch – immer größerer Beliebtheit.
Gewiss sind Wellness- oder Lifestyleprodukte nicht immer gesund, aber sie sorgen beim Käufer manchmal für Wohlbefinden. Sicher ist nur, dass sie regelmäßig der Erleichterung des Geldbeutels dienen. Die „E-Raucher“ oder „Dampfer“, wie sie sich selbst gern bezeichnen, scheinen allerdings zufrieden zu sein.
Bisher haben sich in den Städten und Gemeinden noch keine negativen Effekte gezeigt. Im Gegensatz zum Tabakkonsum gibt es weder Beschwerden, noch Rauch, keine Brandgefahr und auch keine Kippen. Dennoch wird das Thema heiß diskutiert, und es stellen sich einige Fragen für die Diskussion vor Ort.
1. Wie funktionieren E-Zigaretten?
E-Zigaretten bestehen aus einem Akku, einem Verdampfer und einem Tank. In den Tank wird eine Flüssigkeit (Liquid) eingefüllt, die es mit oder ohne Nikotin gibt. Das Liquid wird inhaliert und – wie beim Kochen – wird Wasserdampf freigesetzt. Abhängig von der verdampften Flüssigkeit werden weitere Stoffe frei (wie auch bei Deos oder Haarsprays), die jedoch in der Luft wenig bis gar nicht wahrnehmbar sind. Bei der E-Zigarette entsteht kein Verbrennungs-, sondern ein Verdampfungsprozess, bei dem Wasserdampf und geruchloses Propylenglycol (Lebensmittelzusatzstoff E 1520) in die Luft abgegeben werden. Propylenglycol ist beispielsweise in Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten und zahlreichen Arzneimitteln enthalten und wird bisher für den Menschen nach oraler Aufnahme als ungefährlich eingestuft.1
2. Wie sind diese Produkte einzuordnen?
Der Gebrauch dieser Produkte ist im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) grundsätzlich statthaft, solange Dritte nicht beeinträchtigt werden. Hierfür gibt es bisher keine substanzhaltigen Nachweise. Allerdings rät das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) zur Vorsicht im Umgang mit elektronischen Zigaretten. In einer bereits am 5. Januar 2008 unter http://www.bfr.bund.de veröffentlichten Stellungnahme legt das BfR dar, dass bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann. Deshalb sei grundsätzlich ein vorsichtiger Umgang mit den elektronischen Zigaretten zu empfehlen. Vor allem rät das BfR dazu, die nikotinhaltigen Kartuschen außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, weil sie verschluckt oder die nikotinhaltige Lösung leicht herausgelutscht werden könnte. Hierzu ist anzumerken, dass diese Hinweise aber auch bei anderen Produkten wie Haushaltsreiniger, Chemikalien und Arzneien zu beachten sind. Die neueren Liquidverpackungen wurden entsprechend geändert.
3. Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes
Die Verwendung dieser Produkte fällt nach Einschätzung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, da in den E-Zigaretten kein Tabak verbrannt, kein teerhaltiges Kondensat erzeugt und an die Umwelt abgeben wird.2
4. Dürfen diese Produkte in Gaststätten verwendet werden?
In Niedersachsen ist die Verwendung erlaubt. Es sei denn, die Inhaberin oder der Inhaber der Gaststätte untersagt die Benutzung im Rahmen ihres oder seines Hausrechts (Art. 13 GG). Zu anderen Ergebnissen kommt in Nordrhein-Westfalen aber zum Beispiel die Stadt Köln, die die Benutzung der E-Zigaretten in Gaststätten untersagt hat. Allerdings ist nicht bekannt, was die Stadt Köln konkret untersagt: die Verdampfung von nikotinhaltigen oder nicht nikotinhaltigen Lösungen oder die Benutzung von Verdampfern. Eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Stadt Köln ist noch nicht bekannt geworden.
5. Dürfen diese Produkte in öffentlichen Gebäuden verwendet werden?
Gegenwärtig ja, zumal keine Gefahren wie beim Tabakkonsum erkennbar sind. Es ist aber eine Untersagung im Rahmen des Hausrechtes möglich. Solange die Ungefährlichkeit dieser Produkte nicht näher belegt ist, empfiehlt es sich, von dieser Möglichkeit in besonders sensiblen Einrichtungen der Kommunen wie etwa Schulen und Kindertagesstätten bei Bedarf Gebrauch zu machen.
6. Entstehen schädliche krebserregende Stoffe, die Dritte schädigen?
Es gibt bisher keine gesicherten Nachweise der Schädlichkeit – aber auch noch keine generelle Unbedenklichkeit der verkauften Produkte. Einige Fachärzte, wie zum Beispiel die Lungenfachärzte Dr. Norbert Naber aus Cloppenburg3 oder Alexander Schulz aus Hannover4 sehen aber beispielsweise Gäste in Restaurants und Kneipen nicht durch den Dampf der E-Zigaretten gesundheitlich gefährdet. Die krebserregenden Stoffe, die das konventionelle Passivrauchen so gefährlich machten, seien in den Flüssigkeiten der E-Zigaretten nicht enthalten. Auch das Auspusten von nikotinhaltigem E-Zigaretten-Dampf sei für Außenstehende nicht gesundheitsgefährdend, weil das Nikotin in äußerst geringen Dosen an die Umwelt abgegeben werde. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie der US-Wissenschaftler Zachary Cahn und Michael Siegel, wonach „die Belastung der Raumluft durch E-Zigaretten mit der Belastung beim Kartoffeln kochen vergleichbar sein soll“. Ein Nebenstromrauch wie beim Tabakrauchen ist bei der elektrischen Zigarette nicht vorhanden5. Nach Auffassung des BfR sollten für die Nutzung der elektronischen Zigaretten in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten. Bisher sei ungeklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgeben wird. Weitere Studien bleiben abzuwarten.
7. Genussmittel oder Arznei?
Auf jeden Fall sind Produkte, die Nikotin enthalten, nicht gesund, da Nikotin ein starkes Nervengift ist. Derzeit werden Liquids mit und ohne Nikotin vertrieben. Während die Liquids ohne Nikotin bisher in der Diskussion vernachlässigt wurden und wohl auch als ganz normales Lebens-/Genussmittel anzusehen sind, hat ein teilweise ideologischer Streit begonnen, ob Liquids mit Nikotin als Arzneimittel anzusehen sind und damit nur in Apotheken vertrieben werden dürfen. Dies hätte nach unserer Ansicht aber auch Folgen für die „klassischen“ Tabakwaren. Wir halten es für wenig sinnvoll, E-Zigaretten, Tabakwaren, Alkohol oder weitere Genussmittel in Apotheken vorzuhalten. Bisher wurde es vom EuGH abgelehnt, derartige Produkte als Arzneimittel einzustufen (Urteil vom 15.1.2009 – C-140/07) siehe auch: Prof. Dr. Wolfgang Voit, http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5311/streit-ueber-e-zigaretten-blauer-dunst-aus-der-apotheke/#). Daher spricht vieles für eine Einstufung als Genussmittel, mit der Folge, dass der Verkauf unter Beachtung der Bestimmungen des Lebensmittelrechts weiterhin in Tabakläden, Supermärkten oder auch an Tankstellen erfolgen kann.
8. Gibt es eine Verwechslungsgefahr?
Nein, da zunächst der entstehende Dampf im Gegensatz zu „normalem“ Rauch weder riecht noch ein derartiges Volumen erreicht. Die neuere Generation der E-Zigaretten ist auch in der Form- und Farbgebung zudem sehr klar von „normalen“ Zigaretten zu unterscheiden (siehe Foto).
9. Ausblick
Der Druck auf eine Regelung für ein Produkt, das offensichtlich in einer Regelungslücke entstanden ist, wächst mit immer weiter steigenden Verkaufszahlen. Ob allerdings überhaupt eine Regelung geschaffen werden muss und der Konsument – wie derzeit – gegebenenfalls eine eigene verantwortungsvolle Entscheidung treffen kann und darf, ist auch eine Option am Ende weiterer Studien und der laufenden Diskussionen. Derzeit drängen das Bundesland Nordrhein-Westfalen und auch das Deutsche Krebsforschungszentrum – allerdings bisher ohne verlässliche Studien – auf Regulierungen. Ein Verbot dürfte es, wenn überhaupt, nur für nikotinhaltige Produkte und nur dann geben können, wenn verlässliche Studien vorliegen. Zudem dürften die Produkte auch weiterentwickelt und bei entsprechenden Vorgaben sicherer werden.
10. Fazit
Weniger Hektik bei dem Thema wäre angebracht. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – ordnungsrechtlich nicht untersagen. Hinsichtlich der Verwendung von Nikotin in E-Zigaretten wird der Gesetzgeber eine Entscheidung treffen können und gegebenenfalls müssen, wenn er über gesicherte Erkenntnisse verfügt. Problematisch kann es aber werden, wenn der Handel der Produkte nicht mehr offen und damit kontrollierbar erfolgt, sondern sich ein „grauer“ Markt entwickelt. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Abgabe der in den Verdampfern verwendeten Liquids nicht besser lebensmittelrechtlich kontrolliert und mit den Inhaltsstoffen ausgezeichnet im Supermarkt oder Tabakladen unter Beachtung des Jugendschutzes erfolgen sollte und nicht unkontrolliert.
* Die Autoren:
Thorsten Bullerdiek ist Beigeordneter und Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und unter anderem zuständig für Ordnungs-, Gaststätten- und Gewerberecht.
Oliver Kamlage ist als Referatsleiter beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund unter anderem zuständig für die Bereiche Gesundheit und Nichtraucherschutz.
1 Quellennachweise bei Wikipedia: „Elektronische Zigarette“.
2 ebenso Weißer, Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz, Erl. 2 zu § 1.
3 NORDWESTZEITUNG Oldenburg vom 5.1.2011).
4 Neue Presse vom 17.11.2011.
5 Quellennachweise bei Wikipedia: „Elektronische Zigarette“.
Ich muss da aber mal einen kleinen Fehler anmerken, „Nach Auffassung des BfR sollten für die Nutzung der elektronischen Zigaretten in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten.“
Dieser Teil bezieht sich in dem BfR Papier meines wissens auf die Verwendung einer E-zigarette mit Tabakerhitzung, das BfR hat wohl wissentlich zwischen diesen beiden Varianten klar unterschieden.
Ansonsten nochmal herzlichen Dank für diesen Beitrag.
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Pingback: Eine reflektierte Sichtweise aus Niedersachsen | esmokies
„Ob allerdings überhaupt eine Regelung geschaffen werden muss und der Konsument – wie derzeit – gegebenenfalls eine eigene verantwortungsvolle Entscheidung treffen kann und darf, ist auch eine Option am Ende weiterer Studien und der laufenden Diskussionen.“
Das scheint mir ein sehr guter Ansatz zu sein.
Die Regulierungswut und die Bevormundung der Bürger hat mittlerweile ein unüberschaubares Ausmaß angenommen.
Es ist doch so, dass selbst die „Regulierer“ den Überblick verlieren.
Nicht jedes Detail im Leben soll und muss genau geregelt werden.
Als mündiger Bürger (und Steuerzahler) lehne ich es entschieden ab, dass der Staat mir in meine ganz private Lebensführung hineinredet, solange ich niemandem
mit meinem Verhalten schade.
Das schizophrene an der Situation ist doch, das ich jahrelang rauchen durfte und konnte UND dabei sicherlich auch hier und da meine Umwelt/Mitmenschen belästigte.
Das war für den Staat kein Problem.
Jetzt habe ich eine Möglichkeit den Nikotinkonsum auf eine weitaus weniger belastende Art auszuüben, und plötzlich soll das unterbunden werden?
Ich sollte noch anmerken: Ich habe gerne geraucht und ich dampfe auch gerne.
Aber ich möchte die Freiheit habenm für mich alleine zu entscheiden, wie ich genieße.
Falls ich dann die Wahl habe, zwischen einem hochgradig schädlichen Produkt und einem, mit weitaus geringerem Schadpotential, so fällt mir diese Entscheidung leicht.
Dafür brauche ich den Staat nicht!
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Vielen Dank für die klaren Worte. Die Berichterstattung im ‚Betroffenem-Funk‘ nervt mich schon länger 😉
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Höchsten Respekt – es gibt noch Amtsträger, die Ihre Arbeit ernst nehmen. Ihr Artikel ist sehr gut recherchiert und sachlich. So wünsche ich mir Arbeit von Personen, die für das Volk / die Bürger arbeiten -> Lobbyfrei!
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Danke für den objektiven Artikel. Ein genervter Beamter aus NRW.
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Sehr geehrter Herr Bullerdiek,
sehr geehrter Herr Kamlage,
vielen Dank für diesen sehr ausgewogenen Bericht.
Ich erwarte hoffnungsvoll den Druck der NIEDERSÄCHSISCHEN GEMEINDE 01/2012.
Sie machen uns Mut und zeigen den sogenannten „Journalisten“ was der Pressekodex ist.
Ich verbleibe mit der Hoffnung auf recherchierte Artikel, die nicht nur Zitate von angeblichen Wissenschaftlern, Leitern von Behörden etc. enthalten.
DANKE
NiemandNurIch
-berufstätig-
-Ehefrau-
-Mutter-
-Dampferin-
-Wählerin-
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Gut recherchiert, klar gegliedert und das Wesentliche zusamengefasst.
Danke für diese Arbeit
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Sehr geerhrte Herren,
für diese ausserordentlich bedachte und differenzierte Schilderung der z.Zt. allgemein sehr oberflächlich von den „Medien“ verbreiteten Fakten möchte ich mich herzlich bedanken!
So eine abgeklärte, reflektierte Sichtweise sollte, gar muss jedem Journalisten, der an der Meinungsbildung mit stoischem copy/paste mitwirkt, die Schamesröte ins Gesicht treiben.
Ich würde mir Wünschen, dass diese Art „Fakten“ aufzubereiten, den Medien, insbesondere der Dpa, und auch der Exekutive des Landes NRW ein Ansporn wäre, sich ob ihrer Positionen entsprechend erwachsen zu verhalten.
Einfach nur DANKE
Ein Bürger
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Dieser Artikel ist aufgrund seiner Sachlichkeit und der abwägenden Art eine absolute Wohltat! Danke!
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Balsam für die geschundene Dampferseele! Danke für diese ausgewogene, unaufgeregte und sachliche Betrachtung. G.Alt
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Dankeschön für diesen objektiven Bericht, als bereits jahrelanger Dampfer tut ein seriöser Artikel wirklich gut!
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Vielen Dank für diese differenzierte und sachliche Sichtweise.
Ich frage mich, warum offizielle Stellen ihre angeblich gut gemeinten Warnungen nicht mit fundierten und sachlich richtigen Fakten belegen. Das kann doch bei einer bestehenden und erkannten Gefahr nicht so schwer sein.
Warnungen, die mit Halbwissen und unreflektierter Übernahme von Meinungen anderer übernommen werden, tragen nicht gerade zur Vertrauensbildung in die Politik bei. Vielmehr keimt da der Verdacht auf, dass da ganz andere Interessen als die Gesundheit der Menschen im Blickfeld stehen.
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Hallo Herr Bullerdiek und Herr Kamlage,
vielen herzlichen Dank für Ihren gut recherchierten Bericht – es tut mir wirklich gut, endlich mal einen objektiven Bericht über die e-Dampf-Geräte zu lesen. Nach der Hetzkampagne der letzten Wochen ist das sehr erfrischen und macht mir wieder Hoffnung, die Dinge in ein vertretbares Maß zu rücken.
Mittlerweile haben sich die Dampfer in einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen, der http://www.IG-ED.org – dort sind zahlreiche weitergehende Informationen über div. Studien vorhanden – falls Sie noch Interesse haben.
Schöne Grüße
und weiterhin soviel journalistische Leidenschaft
wünscht sunny
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Auch ich als Genuss-Dampferin möchte mich bei Ihnen für diesen objektiven Bericht herzlich bedanken.
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Zur Abwechslung mal jemand, der beim „Dampfen“ nicht reflexhaft die Verbotskeule schwingen will, sondern sich mit der Thematik auf der Basis geltenden Rechts auseinandersetzt. Da muss Nordrhein-Westfalen noch viel üben! Danke, dass Sie mir zugestehen, ein mündiger Bürger zu sein.
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Sehr geehrter Herr Bullerdieck,
ich spreche Ihnen als ehemaliger starker Raucher und nunmehr seit einem halben Jahr „Dampfer“ für Ihre Veröffentlichung Lob und Anerkennung aus.
In der gegenwärtigen Situation ist es ausgesprochen schwer, ausgewogene Artikel über das E-Rauchen (oder besser: das Dampfen) zu finden.
Das Lesen Ihres Artikels hat mir ausgesprochen gut getan.
Chapeau!
Thomas Gerber
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Danke für den Tipp!
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Sehr geehrter Hr. Bullerdiek !
Auch ich bin ein „Dampfer“. Meine Absicht vor nun über 5 Monaten war es gar nicht, mit dem Rauchen aufzuhören. Ich wollte – bitte entschuldigen Sie den Ausdruck – lediglich nicht mehr den ganzen Dreck um meinen PC-Arbeitsplatz ( zu Hause ) herum. Am dritten Tage des Dampfens bemerkte ich dann, beinahe „erschreckt“, dass ich seit 3 Tagen keine Zigarette mehr angefasst hatte. Ich habe so, nach 28 Jahren des Rauchens, quasi „aus Versehen“ mit dem Rauchen aufgehört.
Ich betone auch immer, wenn ich gefragt werde, dass das Dampfen KEIN Entwöhnungsmittel ist, sondern lediglich ein ERSATZ, solange ich nikotinhaltige Liquide benutze. Es wird auch Niemand süchtig danach – die Nutzer SIND schon lange – überwiegend seit Jahrzehnten – süchtig – nach dem Nikotin, welches in Tabakprodukten eine legale, staatlich besteuerte Droge ist.
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihren differenzierenden Beitrag in ihrem öffentlichen Blog bedanken, der nicht mittels copy&paste die Meldungen bestimmter Personen widergibt, sondern eigenes Gedankengut ausspricht.
Als Dampfer habe ich keinerlei Probleme damit, an Orten, wo ein Rauchverbot besteht, die „Dampfe“ steckenzulassen. Wo kein Verbot ersichtlich ist, tu ich es übrigens auch nicht; was ich mit der Zigarette können musste, kann ich mit mit meiner Dampfe auch ! Örtlichkeiten, an denen Rauchen untersagt oder unerwünscht ist, erkennt man leicht an der Anzahl der auf Boden herumliegenden Kippen. Komme ich allerdings nun in eine Verbotszone, stecke ich meine Dampfe einfach in die Hosentasche.
LG
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„(Vorabdruck aus der NIEDERSÄCHSISCHEN GEMEINDE 01/2022)“
bitte wann? dann ist das thema doch schon lange durch 😉 aber danke fuer den
objektiven artikel.
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Vielen Dank für die differenzierte Sichtweise, das und fehlende Bürgernähe ist es woran es in der Politik leider häufig fehlt.
Noch ein kleiner Hinweis, wenn das Datum 01/2022 stimmt wäre der vorab Abdruck reichlich verfrüht 😉
Danke für den Hinweis :-)!
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