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Die Bühne wankt – Alarm für die Innenstädte

24 Mittwoch Jun 2020

Posted by Thorsten Bullerdiek in Kommunal, Politik

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Bullerdiek, Coronakrise, Innenstädte, Kommunen


Gemeinsam aus der Krise – lokal und digital!

von Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

Wir haben gelernt:  Amazon, eBay, Zalando und Co. konnten schnell und fast alles in der Coronakrise liefern. Wir haben es zu schätzen gelernt, ohne Bewegung und gesundheitliches Risiko unsere Einkäufe online zu erledigen. Wer es bis dahin noch nicht war, der wurde nun durch Corona zum Fan des Onlineeinkaufs. Mit fatalen Folgen für die Innenstädte. Leere Geschäfte, Cafes und Restaurants. Ankergeschäfte wie Karstadt und Kaufhof, die früher Magneten waren, scheinen die besten Zeiten gesehen zu haben und ziehen keine Menschen mehr an. Die Kunden haben ihr Geld online ausgegeben und das Flanieren mit Mundschutz und Abstand macht nur wenig Freude. Dagegen hat sich der Onlinehandel ein großes Potenzial an neuen Kunden erschlossen. Aber es ist nicht nur der stationäre Handel schwer geschädigt, auch die Gastronomie, die Vereine, die Kultur leiden und es ist noch keine richtige längerfristig wirkende Besserung in Sicht. Die Kundschaft ist entwöhnt vom stationären Einkauf und braucht neue Impulse um die Innenstädte wieder zu entdecken.

Handel durch Wandel – Kreativ aus der Krise!

Unsere Innenstadt, die Bühne des Handels, der Gastronomie, der Kultur und des täglichen Lebens, wankt. Wir müssen schnellstens die vielleicht letzte Chance nutzen, die Städte und den Handel fit für die Zukunft zu machen. Die heutigen Kunden wollen umworben werden mit allem, was die Lokalität bieten kann. Aber sie wollen in Zukunft nicht mehr nur passiv konsumieren, sie wollen auch mitmachen.  Daher bietet es sich an Innenstadt als Bühne zu gestalten mit den Darstellern: Handel, Kultur, Kunst, Gastronomie, Sport und allen, die dazu beitragen können und sich zeigen möchten. Nicht mehr nur Verkaufsraum sondern Bühne des Lebens. Wer hier ist, kann überleben, wenn er seine Chancen im gemeinsamen Handeln nutzt. Aber dazu muss handwerklich noch viel getan werden.

Besser als Amazon: Erlebnis, Einkauf, Sport und Kultur in der Innenstadt

Lokale Onlineverbünde, Marktplätze müssen geschaffen, gepflegt und immer wieder dynamisch an das Marktgeschehen angepasst werden. Diese Verbünde müssen von allen Gewerbetreibenden getragen und finanziert werden. Was es im Laden nicht gibt, muss online bereitgestellt und geliefert werden. Online und stationär muss der Handel präsent sein und Mehrwerte auf allen Ebenen erzeugen. Besser, vielfältiger, spannender, freundlicher und schneller als Amazon muss das Ziel sein. Und das geht nur gemeinsam auf der „Bühne Innenstadt“! Dazu gehören ein erstklassiger Liefer- und Abholservice, Möglichkeiten, die rund um das Verweilen in der Innenstadt, drinnen und draußen, einladen: Kinderbetreuung, Kultur, Handel, Bildung, Sport und Spiel in der Innenstadt und vieles mehr. All das geht aber nur, wenn die Finanzierung und das Spiel auf der Bühne von allen getragen wird.

Zukunft braucht Förderung!

Sicherlich brauchen wir Fördermittel für die Digitalisierung von Handel, Gastronomie, Kultur und das Vereinswesen. Vieles ist auch schon auf dem Weg. Aber besseres Breitband und mehr WLAN brauchen auch Inhalte, die ankommen. Dafür haben wir die Innenstadt als Bühne, auf der gemeinsam online und stationär gespielt, gehandelt und gelacht wird. Damit die Innenstädte zukunftsfähig werden können, brauchen kleine, mittlere und große Kommunen aber auch deutlich mehr Mittel aus der Städtebauförderung. Der Staat kann und muss jetzt eine Anschubförderung geben, Vorschriften anpassen, Bürokratie beiseite räumen, moderieren und den ein oder anderen Beitrag leisten. Aber alle Geschäftsleute müssen jetzt mit ihren Kunden und den Kreativen aus der Kultur- und Onlineszene, aus dem Sport und der Gastronomie zusammenarbeiten. Schlüssige Konzepte gilt es mit Leben zu füllen und zu finanzieren. Jetzt gemeinsam, schnell, kreativ und nachhaltig zu handeln ist das Gebot dieser Zeit.  

#Innenstadt #Coronakrise #Bullerdiek

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Das Land überfällt die Kommunen

07 Freitag Aug 2015

Posted by Thorsten Bullerdiek in Kommunal

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asyl, Bullerdiek, Flüchtlinge, Kommunen


Viele sind überfordert mit dem Flüchtlingszuwachs

Von Katrin Teschner, Braunschweiger Zeitung, 04.08.2015

Immer mehr Flüchtlinge suchen Asyl in Deutschland. 20.000 sind im vorigen Jahr nach Niedersachsen gekommen, in diesem Jahr sollen es 35.000 werden. Schon jetzt sind alle offiziellen Erstaufnahmelager in Braunschweig, Bramsche und Friedland überfüllt. In Hildesheim ist bereits eine Außenstelle hinzugekommen, der Standort Osnabrück soll ausgebaut werden und nun ist noch eine Einrichtung in Oldenburg geplant. Doch auch das reicht nach Ansicht von Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, nicht aus, um den Zustrom an Asylbewerbern zu bewältigen. „Das Land überfällt die Kommunen, wenn es die Flüchtlinge früher auf die Städte und Gemeinden verteilt“, kritisiert er. Gestern hatte das Innenministerium angekündigt, dass die Kommunen bis zu 3.000 Flüchtlinge deutlich früher aufnehmen müssen.

Kommunen fühlen sich überlastet

Aufgabe der Landesaufnahmeeinrichtungen sei es unter anderem, zu prüfen, welche Deutschkenntnisse die Flüchtlinge hätten und welche Unterstützung notwendig sei, um sie möglichst schnell zu integrieren, sagt Bullerdiek. Diese Aufgabe werde nun auf die Kommunen abgewälzt, die die Last ohnehin kaum noch bewältigen könnten.

Die Stadt Salzgitter zum Beispiel hat im vorigen Jahr 315 Asylbewerber aufgenommen, in diesem Jahr werden es mindestens 435 sein. Nach Wolfsburg sind im vorigen Jahr 400 Flüchtlinge gekommen, 2015 rechnet die Stadt mit bis zu 900. Die Kapazitäten zur Unterbringung seien bereits sehr knapp, sagt Sprecher Andreas Carl. Wenn nun noch 3 000 Flüchtlinge früher in Niedersachsen verteilt werden, könnte es schwierig werden, rechtzeitig genug Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die vielen Ausschreibungs- und sonstigen baurechtlichen Erfordernisse für die Bereitstellung der Unterkünfte seien sehr zeitaufwendig.

Städtebund fordert vom Land mehr Geld für Flüchtlinge

Um die Kommunen nicht zu stark zu belasten, fordert der Städte- und Gemeindebund seit langem, die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes schnell auszubauen. „Mindestens die doppelte Zahl wäre nötig, damit die Busse mit Asylbewerbern nicht vor den Türen der Bürgermeister stehen“, sagt Bullerdiek. Auch müsse die Pauschale für die Kommunen von 6.195 Euro pro Flüchtling etwa für die Unterkunft und Kosten für die Gesundheitsversorgung auf 10.000 Euro aufgestockt werden. Bisher hat das Land eine Kostenerstattung in Höhe von rund 8.200 Euro pro Flüchtling und Jahr angekündigt.

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Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Warnung vor E-Zigaretten

25 Mittwoch Apr 2012

Posted by Thorsten Bullerdiek in Europa, Gesundheit, Kommunal, Politik, Uncategorized

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Bullerdiek, E-Zigarette, Urteil


Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.
In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem  Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.
Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.
Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Er ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php zu finden.
Aktenzeichen: 13 B 127/12

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E-Zigaretten – Dampf oder Rauch?

24 Dienstag Jan 2012

Posted by Thorsten Bullerdiek in Europa, Kommunal, Politik

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Bullerdiek, E-Zigarette, Gemeindebund, Kamlage, Kommunen


Zehn Fragen und Antworten für den kommunalen Bereich

(Vorabdruck aus der NIEDERSÄCHSISCHEN GEMEINDE 01/2012)

Von Thorsten Bullerdiek und Oliver Kamlage*

Immer häufiger beobachten wir Menschen, die vorzugweise in Cafes, Gaststätten oder Diskotheken an merkwürdigen Stiften, die zum Teil wie Kugelschreiber aussehen, ziehen. Die als „Elektronische Zigarette“, „E-Zigarette“, „Dampferzeuger“ oder „Dampfer“, bezeichneten Produkte erfreuen sich – wie andere neuartige Wellness- oder Lifestyleprodukte auch – immer größerer Beliebtheit.

Gewiss sind Wellness- oder Lifestyleprodukte nicht immer gesund, aber sie sorgen beim Käufer manchmal für Wohlbefinden. Sicher ist nur, dass sie regelmäßig der Erleichterung des Geldbeutels dienen. Die „E-Raucher“ oder „Dampfer“, wie sie sich selbst gern bezeichnen, scheinen allerdings zufrieden zu sein.

Bisher haben sich in den Städten und Gemeinden noch keine negativen Effekte gezeigt. Im Gegensatz zum Tabakkonsum gibt es weder Beschwerden, noch Rauch, keine Brandgefahr und auch keine Kippen. Dennoch wird das Thema heiß diskutiert, und es stellen sich einige Fragen für die Diskussion vor Ort.

1. Wie funktionieren E-Zigaretten?
E-Zigaretten bestehen aus einem Akku, einem Verdampfer und einem Tank. In den Tank wird eine Flüssigkeit (Liquid) eingefüllt, die es mit oder ohne Nikotin gibt. Das Liquid wird inhaliert und – wie beim Kochen – wird Wasserdampf freigesetzt. Abhängig von der verdampften Flüssigkeit werden weitere Stoffe frei (wie auch bei Deos oder Haarsprays), die jedoch in der Luft wenig bis gar nicht wahrnehmbar sind. Bei der E-Zigarette entsteht kein Verbrennungs-, sondern ein Verdampfungsprozess, bei dem Wasserdampf und geruchloses Propylenglycol (Lebensmittelzusatzstoff E 1520) in die Luft abgegeben werden. Propylenglycol ist beispielsweise in Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten und zahlreichen Arzneimitteln enthalten und wird bisher für den Menschen nach oraler Aufnahme als ungefährlich eingestuft.1

2. Wie sind diese Produkte einzuordnen?
Der Gebrauch dieser Produkte ist im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) grundsätzlich statthaft, solange Dritte nicht beeinträchtigt werden. Hierfür gibt es bisher keine substanzhaltigen Nachweise. Allerdings rät das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) zur Vorsicht im Umgang mit elektronischen Zigaretten. In einer bereits am 5. Januar 2008 unter http://www.bfr.bund.de veröffentlichten Stellungnahme legt das BfR dar, dass bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann. Deshalb sei grundsätzlich ein vorsichtiger Umgang mit den elektronischen Zigaretten zu empfehlen. Vor allem rät das BfR dazu, die nikotinhaltigen Kartuschen außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, weil sie verschluckt oder die nikotinhaltige Lösung leicht herausgelutscht werden könnte. Hierzu ist anzumerken, dass diese Hinweise aber auch bei anderen Produkten wie Haushaltsreiniger, Chemikalien und Arzneien zu beachten sind. Die neueren Liquidverpackungen wurden entsprechend geändert.

3. Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes
Die Verwendung dieser Produkte fällt nach Einschätzung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, da in den E-Zigaretten kein Tabak verbrannt, kein teerhaltiges Kondensat erzeugt und an die Umwelt abgeben wird.2

4. Dürfen diese Produkte in Gaststätten verwendet werden?
In Niedersachsen ist die Verwendung erlaubt. Es sei denn, die Inhaberin oder der Inhaber der Gaststätte untersagt die Benutzung im Rahmen ihres oder seines Hausrechts (Art. 13 GG). Zu anderen Ergebnissen kommt in Nordrhein-Westfalen aber zum Beispiel die Stadt Köln, die die Benutzung der E-Zigaretten in Gaststätten untersagt hat. Allerdings ist nicht bekannt, was die Stadt Köln konkret untersagt: die Verdampfung von nikotinhaltigen oder nicht nikotinhaltigen Lösungen oder die Benutzung von Verdampfern. Eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Stadt Köln ist noch nicht bekannt geworden.

5. Dürfen diese Produkte in öffentlichen Gebäuden verwendet werden?
Gegenwärtig ja, zumal keine Gefahren wie beim Tabakkonsum erkennbar sind. Es ist aber eine Untersagung im Rahmen des Hausrechtes möglich. Solange die Ungefährlichkeit dieser Produkte nicht näher belegt ist, empfiehlt es sich, von dieser Möglichkeit in besonders sensiblen Einrichtungen der Kommunen wie etwa Schulen und Kindertagesstätten bei Bedarf Gebrauch zu machen.

6. Entstehen schädliche krebserregende Stoffe, die Dritte schädigen?
Es gibt bisher keine gesicherten Nachweise der Schädlichkeit – aber auch noch keine generelle Unbedenklichkeit der verkauften Produkte. Einige Fachärzte, wie zum Beispiel die Lungenfachärzte Dr. Norbert Naber aus Cloppenburg3 oder Alexander Schulz aus Hannover4 sehen aber beispielsweise Gäste in Restaurants und Kneipen nicht durch den Dampf der E-Zigaretten gesundheitlich gefährdet. Die krebserregenden Stoffe, die das konventionelle Passivrauchen so gefährlich machten, seien in den Flüssigkeiten der E-Zigaretten nicht enthalten. Auch das Auspusten von nikotinhaltigem E-Zigaretten-Dampf sei für Außenstehende nicht gesundheitsgefährdend, weil das Nikotin in äußerst geringen Dosen an die Umwelt abgegeben werde. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie der US-Wissenschaftler Zachary Cahn und Michael Siegel, wonach „die Belastung der Raumluft durch E-Zigaretten mit der Belastung beim Kartoffeln kochen vergleichbar sein soll“. Ein Nebenstromrauch wie beim Tabakrauchen ist bei der elektrischen Zigarette nicht vorhanden5. Nach Auffassung des BfR sollten für die Nutzung der elektronischen Zigaretten in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten. Bisher sei ungeklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgeben wird. Weitere Studien bleiben abzuwarten.

7. Genussmittel oder Arznei?
Auf jeden Fall sind Produkte, die Nikotin enthalten, nicht gesund, da Nikotin ein starkes Nervengift ist. Derzeit werden Liquids mit und ohne Nikotin vertrieben. Während die Liquids ohne Nikotin bisher in der Diskussion vernachlässigt wurden und wohl auch als ganz normales Lebens-/Genussmittel anzusehen sind, hat ein teilweise ideologischer Streit begonnen, ob Liquids mit Nikotin als Arzneimittel anzusehen sind und damit nur in Apotheken vertrieben werden dürfen. Dies hätte nach unserer Ansicht aber auch Folgen für die „klassischen“ Tabakwaren. Wir halten es für wenig sinnvoll, E-Zigaretten, Tabakwaren, Alkohol oder weitere Genussmittel in Apotheken vorzuhalten. Bisher wurde es vom EuGH abgelehnt, derartige Produkte als Arzneimittel einzustufen (Urteil vom 15.1.2009 – C-140/07) siehe auch: Prof. Dr. Wolfgang Voit, http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5311/streit-ueber-e-zigaretten-blauer-dunst-aus-der-apotheke/#). Daher spricht vieles für eine Einstufung als Genussmittel, mit der Folge, dass der Verkauf unter Beachtung der Bestimmungen des Lebensmittelrechts weiterhin in Tabakläden, Supermärkten oder auch an Tankstellen erfolgen kann.

8. Gibt es eine Verwechslungsgefahr?
Nein, da zunächst der entstehende Dampf im Gegensatz zu „normalem“ Rauch weder riecht noch ein derartiges Volumen erreicht. Die neuere Generation der E-Zigaretten ist auch in der Form- und Farbgebung zudem sehr klar von „normalen“ Zigaretten zu unterscheiden (siehe Foto).

9. Ausblick
Der Druck auf eine Regelung für ein Produkt, das offensichtlich in einer Regelungslücke entstanden ist, wächst mit immer weiter steigenden Verkaufszahlen. Ob allerdings überhaupt eine Regelung geschaffen werden muss und der Konsument – wie derzeit – gegebenenfalls eine eigene verantwortungsvolle Entscheidung treffen kann und darf, ist auch eine Option am Ende weiterer Studien und der laufenden Diskussionen. Derzeit drängen das Bundesland Nordrhein-Westfalen und auch das Deutsche Krebsforschungszentrum – allerdings bisher ohne verlässliche Studien – auf Regulierungen. Ein Verbot dürfte es, wenn überhaupt, nur für nikotinhaltige Produkte und nur dann geben können, wenn verlässliche Studien vorliegen. Zudem dürften die Produkte auch weiterentwickelt und bei entsprechenden Vorgaben sicherer werden.

10. Fazit
Weniger Hektik bei dem Thema wäre angebracht. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – ordnungsrechtlich nicht untersagen. Hinsichtlich der Verwendung von Nikotin in E-Zigaretten wird der Gesetzgeber eine Entscheidung treffen können und gegebenenfalls müssen, wenn er über gesicherte Erkenntnisse verfügt. Problematisch kann es aber werden, wenn der Handel der Produkte nicht mehr offen und damit kontrollierbar erfolgt, sondern sich ein „grauer“ Markt entwickelt. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Abgabe der in den Verdampfern verwendeten Liquids nicht besser lebensmittelrechtlich kontrolliert und mit den Inhaltsstoffen ausgezeichnet im Supermarkt oder Tabakladen unter Beachtung des Jugendschutzes erfolgen sollte und nicht unkontrolliert.

*    Die Autoren:
Thorsten Bullerdiek ist Beigeordneter und Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und unter anderem zuständig für Ordnungs-, Gaststätten- und Gewerberecht.
Oliver Kamlage ist als Referatsleiter beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund unter anderem zuständig für die Bereiche Gesundheit und Nichtraucherschutz.

1    Quellennachweise bei Wikipedia: „Elektronische Zigarette“.
2    ebenso Weißer, Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz, Erl. 2 zu § 1.
3    NORDWESTZEITUNG Oldenburg vom 5.1.2011).
4    Neue Presse vom 17.11.2011.
5    Quellennachweise bei Wikipedia: „Elektronische Zigarette“.

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